Mit dem seit dem 1. Januar 2020 geltenden Forschungszulagengesetz (FZulG) fördert der Bund - unabhängig von der der jeweiligen Gewinnsituation bei allen Unternehmen - gleichermaßen Forschung und Entwicklung (FuE) und damit themenoffene Innovationsprojekte. „Damit gibt es erstmals einen Rechtsanspruch auf steuerliche Förderung für Unternehmen, insofern alle Voraussetzungen erfüllt werden“, sagt Kevin Ehmke, Referent Industrie, Innovation, Umwelt und Energie der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Informations- und Kommunikationstechnik-Referent Heiko Oberlies stimmt dem zu: „Gerade in Zeiten von Corona und der wirtschaftlichen Betroffenheit vieler Unternehmen sind Innovationen im Unternehmen gefragt, um wettbewerbsfähig in einem schwierigeren Umfeld zu sein.“ Die IHK Bonn/Rhein-Sieg lädt gemeinsam mit der ZENIT GmbH interessierte Unternehmen dazu ein, sich die Rahmenbedingungen des neuen Gesetzes näher anzusehen und informiert über mögliche Vorhaben und Fördersummen des neuen Forschungszulagengesetzes.
Neben dem Input der Fachexperten besteht die Möglichkeit für teilnehmende Unternehmen, individuelle Fragen zu stellen. Referenten sind Dirk Roßmann (dhpg Dr. Harzem & Partner mbB) und Sergej Paveliev (ZENIT GmbH). Nähere Informationen und Anmeldungen unter www.ihk-bonn.de, Webcode @6492074.