Das 7. Forschungsrahmenprogramm ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Forschungsfinanzierung. Es fördert europäische Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen. Das 7. Forschungsrahmenprogramm startet am 1. Januar 2007 mit einer Laufzeit von sieben Jahren und ist mit rund 48 Milliarden Euro ausgestattet. Im Rahmen des Programms können Unternehmen bei der EU einen Zuschuss für F&E-Projekte, die sie gemeinsam mit europäischen Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft durchführen, beantragen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es spezielle Fördermaßnahmen. Die Veranstaltung gibt kleinen und mittelständischen Unternehmen einen Kurzüberblick über das Förderprogramm, praxisbezogene Tipps zur Antragstellung und zum Projektmanagement sowie Beispiele von Projekten aus der Region.
Nähere Informationen gibt es bei Wolf J. Pohl, IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Telefon 0228/2284-133, Fax 0228/2284-221, E-Mail pohl@bonn.ihk.de. Informationen zum 7. FRP sind auch abrufbar über die Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (http://www.forschungsrahmenprogramm.de/...), den FuE-Informationsdienst der EU „Cordis“ (http://www.cordis.lu/fp7/) oder dem Internetportal Generaldirektion Forschung der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/...).
Der Expertentipp für einen erfolgreichen EU-Antrag
Eine innovative Idee ist zwar die wichtigste Voraussetzung für einen erfolgreichen Projektantrag, aber Unternehmen müssen noch eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllen, um eine EU-Förderung über das Forschungsrahmenprogramm zu erhalten und ein Projekt erfolgreich durchzuführen. Dazu zählen unter anderem:
Forschungstätigkeit: Um eine EU-Förderung zu erhalten, muss es sich um Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten handeln, die europaweite Vermarktung von Forschungsergebnissen zum Beispiel ist nicht förderfähig. Das Projekt muss sich noch in der Planungsphase befinden, d. h. die Durchführung des Vorhabens darf noch nicht begonnen haben.
Europäische Partner: In der Regel muss sich ein Konsortium aus mindestens drei voneinander unabhängige Kooperationspartnern aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder anderen teilnahmeberechtigten Staaten zusammensetzen. Im Projekt müssen Wirtschaft und Wissenschaft zusammen arbeiten, d.h. Unternehmen müssen Forschungseinrichtungen als Forschungsdienstleister (Auftragsforschung) oder als Partner (Verbundforschung) einbinden. Die Zusammenarbeit der Partner muss rechtlichen klar und verlässlich geregelt sein (Konsortialvertrag).
Personelle und finanzielle Eigenleistung: Für das Projekt müssen ausreichend personelle Ressourcen vorhanden und einsetzbar sein (Rückhalt für das Projekt im Unternehmen bzw. in der Unternehmensspitze). Die EU gibt einen Zuschuss für Forschungsaktivitäten von bis zu 50 Prozent, für KMU von bis zu 75 Prozent, d.h. Unternehmen müssen die Projekte kofinanzieren. Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft wird in Tranchen ausgezahlt: Nach dem Zuschuss zu Projektbeginn erfolgen die weiteren Zahlungen nach der Vorlage von Zwischen- bzw. Endberichten. Förderfähig sind nur die Kosten, die zur Ausführung des Projekts erforderlich sind, also unter anderem Personalkosten (Tagessätze) oder Reise- und Verpflegungskosten (z. B. für Treffen des Projektteams).
Zeit- und Projektmanagement: Hierbei gilt es, folgende Fragen zu klären: Wer ist Projektführer? Wie sollen die Aufgaben verteilt werden? Welche personellen und finanziellen Ressourcen sind für einzelne Aufgaben erforderlich? Wer muss was bis wann liefern? Wie werden die Projektphasen (Zwischenberichte!) eingeteilt?