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Steuererhöhung statt Haushaltssanierung

(PresseBox) (Rostock, )
"Wer sich jahrelang strukturellen Einschnitten auf der Ausgabenseite verschließt, kann nicht andererseits die Bürger und die Unternehmen der Hansestadt Rostock über die Erhöhung der Grundsteuer zur Kasse bitten", so Rolf Paarmann, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Rostock. Die IHK kommentiert damit den heute auf der Tagesordnung der Rostocker Bürgerschaft stehenden Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, den Hebesatz für die Grundsteuer B ab dem Jahr 2010 von 450 % auf 480 % anzuheben. Pressemeldungen zufolge wurde sogar über eine Erhöhung auf 500 bzw. 550 % nachgedacht. Die IHK zu Rostock lehnt die Erhöhung nachdrücklich ab, zumal sowohl Gewerbesteuer als auch Grundsteuer erst in den Jahren 2007 und 2008 erhöht worden sind. "Würde der Vorschlag umgesetzt, läge die Rostocker Grundsteuer auf dem Niveau der Millionenstädte München (490 %), Köln (500 %) oder Hamburg (540 %)", so Paarmann.

"Wenn schon auf der Einnahmenseite Handlungsbedarf gesehen wird, dann sollten sich die städtischen Vertreter einmal die Eintrittspreise z. B. beim Volkstheater ansehen", so Paarmann weiter. Die günstigsten Eintrittspreise liegen gegenwärtig nur wenig über dem Niveau von Kinokarten. Eintrittskarten (Schauspiel) in der besten Kategorie im Rostocker Volkstheater kosten 27,- Euro, in Schwerin dagegen 35,- Euro, in Kiel 38,- Euro und in Lübeck schon 40,- Euro. Gleichzeitig wird in Rostock jede Theaterkarte mit durchschnittlich 125,- Euro subventioniert. Der Deckungsgrad der Einnahmen liegt nach eigenen Angaben der Stadt derzeit lediglich bei nur 8,5 %, üblich sind 12 % bis 15 %. "Ich bin sicher, dass der überwiegende Teil der Besucher des Volkstheaters gegen eine Anhebung der Eintrittspreise auf das übliche Niveau nichts einzuwenden hätte", so Paarmann weiter. "Eine vernünftige Leistung darf auch einen vernünftigen Preis haben."

Die IHK weist darauf hin, dass auch die von der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vorgetragenen Argumente für eine Erhöhung der Grundsteuer nicht stichhaltig sind. Die zur Begründung angeführten Vergleichsstädte Leipzig (500 %) und Dresden (635 %) verfügen über Einwohnerzahlen jenseits einer halben Million und sind damit mit der Hansestadt Rostock nicht vergleichbar. Wenn in diesem Zusammenhang auch die Landeshauptstadt Schwerin genannt wird, die ihren Grundsteuerhebesatz auf 500 % in diesem Jahr angehoben hat, so verschweigt man, dass dort die Gewerbesteuer mit 420 % deutlich niedriger als in Rostock (450 %) ist.

Seit 1990 wurde die Grundsteuer von einem Niveau von 270 % insgesamt sechs Mal erhöht.
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