Die Austauschpflicht beschloss der Bundesrat am Freitag als eine von zahlreichen Änderungen bei der Energieeinsparverordnung. Die Verordnung wird noch von der Bundesregierung in Kraft gesetzt. Energieexperten wissen schon lange, dass hier ein Beschluss überfällig war. Die alte Austauschpflicht für Heizungen, die vor 1978 eingebaut wurden, ist damit überholt. Mit den Maßnahmen soll der CO2-Ausstoß minimiert und der Energieverbrauch gesenkt werden. Inwieweit eine Förderung den Austausch unterstützt kann man bis dato noch nicht sagen. „Tatsache ist, dass es wieder ein vermehrter Austausch zu Gunsten von Brennwert, Holz, sowie Wärmepumpen und Solaranlagen kommen wird, auch in Kombination mit Photovoltaik“, so Willi Harhammer, Energieprofi und Chef von ikratos. Wer also betroffen ist, sollte gleich richtig beraten werden, denn die Frist ist relativ kurz gewählt worden.
Alte Gas und Ölheizungen haben nur noch 1 Jahr Schonfrist
Der Gesetzesbeschluss ist bald wirksam
Die Austauschpflicht beschloss der Bundesrat am Freitag als eine von zahlreichen Änderungen bei der Energieeinsparverordnung. Die Verordnung wird noch von der Bundesregierung in Kraft gesetzt. Energieexperten wissen schon lange, dass hier ein Beschluss überfällig war. Die alte Austauschpflicht für Heizungen, die vor 1978 eingebaut wurden, ist damit überholt. Mit den Maßnahmen soll der CO2-Ausstoß minimiert und der Energieverbrauch gesenkt werden. Inwieweit eine Förderung den Austausch unterstützt kann man bis dato noch nicht sagen. „Tatsache ist, dass es wieder ein vermehrter Austausch zu Gunsten von Brennwert, Holz, sowie Wärmepumpen und Solaranlagen kommen wird, auch in Kombination mit Photovoltaik“, so Willi Harhammer, Energieprofi und Chef von ikratos. Wer also betroffen ist, sollte gleich richtig beraten werden, denn die Frist ist relativ kurz gewählt worden.