Wer bekommt die Wärmepumpen Förderung 2021?
Anträge dürfen generell von folgenden Personen gestellt werden:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätig
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Welche Heizungen werden 2021 gefördert?
Allgemein werden Umstiege von Gas und Ölheizung auf
- Gasbrennwertheizung „renewable ready"
- Gas-Hybridheizung
- Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybrid)
- Solarkollektorenanlage
- Biomasse- o. Wärmepumpenanlage
- mit unterschiedlichen Fördersätzen bezuschusst.
Die größte Fördersumme kann bei einem Umstieg von Öl auf Wärmepumpe mit bis zu 45 Prozent erreicht werden. Die förderfähigen Kosten sind dabei auf 60.000 € gedeckelt.