Auch bei dieser Förderung muss die Antragsstellung in der Angebotsphase gemacht werden, sprich vor Auftragserteilung. Ein Verwendungsnachweis muss nach der Durchführung der Maßnahmen noch bei der Gemeinde eingereicht werden. Folgende Fördersätze gelten:
- Photovoltaikanlagen: 200 € pro kWp, höchstens 1.000 €
- Wärmepumpen: 7,5 v.H der förderfähigen Kosten, bzw. 15 v.H. der förderfähigen Kosten in Kobination mit Photovoltaik
- Batteriespeicher: abhängig von der Speicherkapazität (kleiner 2 kWh = 300 €; ab 2 kWh = 400 €; ab 4 kWh = 500 €; ab 6 kWh = 600 € und ab 8 kWh = 700 €)
Mehr Informationen und den Antrag finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Heroldsberg.