Eine Umgehung der Steuerpflicht ist insofern möglich, wenn Sie einen Verzicht auf die Einspeisevergütung beim Netzbetreiber abgeben, somit erhalten Sie keine Vergütung für den eingespeisten Strom, verkaufen diesen nicht und haben dadurch keine Einnahmen.
Vorabinformationen finden Sie auch beim Finanzamt München