Photovoltaikanlagen generieren eigenen Strom, immer in der Priorität für den Eigenverbrauch.
Der Gesetzgeber gibt vor, dass Anlagen über 10 kW Peak mit einer Stromsteuer auf die EEG Umlage erfasst wird. Zusätzlich wird der Rest der Einspeisung ins Netz mit ca. 11-12 Cent vergütet, das sind die Vorteile einer Photovoltaikanlage, die sich in ca. 8-10 Jahren rechnet.
In der Regel werden Photovoltaikanlagen als Abschreibungsobjekt "Solarstromgenerator" anerkannt und vom Finanzamt entsprechend bewertet.
So wird die Einspeisevergütung als Gewinn steuerpflichtig veranschlagt, als Betreiber erhält man normalerweise die Mehrwertsteuer für die Anschaffung der Anlage zurück.
Immer wieder gibt es Fragen und Änderungen im Steuersystem. Der Photovoltaikspezialist ikratos Solar und Energietechnik GmbH aus Weissenohe hat hierfür eine eigene Grund-Beratung.
Spezielle Fragen werden von Steuerkanzleien, ikratos empfiehlt den Steuerberater Daniel Trübenbach aus 91367 Weissenohe, Sonnenleite 6, der selbst PV-Anlagen betreibt und sich mit dem Steuerrecht perfekt auseinandersetzt hat und stets auf dem Laufenden ist.
Der diplomierte Steuerberater Trübenbach hilft in allen Fällen und bietet Sicherheit im Steuerrecht. Wichtig sind solche fachmännischen Aussagen um nicht später ein böses Erwachen zu bekommen, auch wird die neue Stromsteuer entsprechend behandelt und erklärt. Mehr Informationen zu Photovoltaik und Wärmepumpen, insbesondere Energiekonzepte gibt es bei der ikratos GmbH, die im eigenen Sonnencafe Vorträge diesbezüglich hält.