Die einzige Beeinträchtigung der Mieterin sei die möglicherweise erhöhte Bewässerung ihrer Balkon-Pflanzen gewesen, so die Richter. Doch das hätte sie ganz einfach durch Verschieben der Blumenkästen verhindern können. Die Mieterin wurde von den Richtern dazu verdonnert, ihrem Vermieter 30 Euro plus Zinsen nachzuzahlen, berichtet Immowelt.de.
Keine Mini-Mietminderung für kleine Macken
Ein nur kleiner Mangel rechtfertigt keine Mietminderung. Selbst wenn die Kürzung vom Mieter nur sehr gering angesetzt wird.
Die einzige Beeinträchtigung der Mieterin sei die möglicherweise erhöhte Bewässerung ihrer Balkon-Pflanzen gewesen, so die Richter. Doch das hätte sie ganz einfach durch Verschieben der Blumenkästen verhindern können. Die Mieterin wurde von den Richtern dazu verdonnert, ihrem Vermieter 30 Euro plus Zinsen nachzuzahlen, berichtet Immowelt.de.