Mieterhöhungen drohen genau den hunderttausenden Mietern in Deutschland, die der Bundesgerichtshof (BGH) erst vor einiger Zeit von der Renovierungspflicht befreit hatte, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Nur kurz währte die ungetrübte Freude, dass das oberste Gericht manche gängige Schönheitsrenovierungs-Klauseln in Mietverträgen für komplett ungültig erklärt hat. Das hatte zur Folge, dass nicht mehr die Mieter, sondern die Vermieter für Maler- und Tapezierarbeiten zuständig sind.
Diesen mieterfreundlichen Zustand könnte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe beenden, sofern der BGH dessen aktuelles Urteil in der Revision bestätigt (Az.: 7 U 186/06): Wegen der ungültigen Klausel könne der Vermieter eine höhere Miete verlangen, urteilten die Oberlandesrichter. Sie argumentieren, die Preisangaben in Mietspiegeln beruhten darauf, dass die Mieter für die Schönheitsrenovierungen zuständig seien. Wenn dies wegen der gekippten Klauseln nicht der Fall sei, könne der Vermieter die Höhe des für Schönheitsrenovierungen vorgesehenen Mietanteils als Ausgleich auf die Miete aufschlagen.
Bei der Höhe dieses Anteils ziehen die Richter eine Rechtsverordnung heran, in der die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Wohnraum geregelt ist, berichtet Immowelt.de. Demnach könne die Miete um rund 70 Cent pro Quadratmeter und Monat erhöht werden. Sollte der BGH diese Auffassung teilen, könnte dies manchen Mietern teuer zu stehen kommen.