Zum 01.08.2014 wird für die Unternehmen die endgültige Umstellung ihres Zahlungsverkehrs auf SEPA (Single Euro Payments Area) verpflichtend. Da die ursprünglich für Geschäftskunden im Euro-Raum gesetzte Frist zum 01.02.2014 nicht mehr zu halten war, gewährte die EU-Kommission Anfang 2014 den Beteiligten einen sechsmonatigen Aufschub. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Unternehmen - nach Vereinbarung mit ihren Banken - ihre alten Zahlungsverfahren noch beibehalten, müssen ihre Zahlungsprozesse jedoch bis spätestens 01.08.2014 vollständig SEPA-konform gestaltet haben. Deshalb empfiehlt die Industrial Application Software GmbH (IAS) - der Anbieter des ERP-Systems caniasERP - die Umstellung von Zahlungsformaten und Systemen zeitnah abzuschließen. Die IAS hat die neuen SEPA- Anforderungen in ihrer Software realisiert und gibt Unternehmen Tipps und Handlungsempfehlungen:
- In 10 Schritten zu SEPA
- SEPA-Stolpersteine und wie man sie überwindet
Das kostenlose Dokument kann unter http://www.caniaserp.de/cms/sepa.pdf bezogen werden.
Upasana Gurnani, auf den Bereich Finanzwesen spezialisierte ERPBeraterin bei der IAS, sensibilisiert Unternehmen für die SEPAKonformität: "Unsere Tipps sollen den Betroffenen helfen, proaktiv zu handeln und ihre Software und Zahlungsprozesse spätestens jetzt an die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Anforderungen anzupassen."
Das ist neu: SEPA-Standards und -Verfahren
Die neuen einheitlichen Zahlungsinstrumente sind die SEPA-Überweisung und die SEPA-Lastschrift. Sie ermöglichen es Unternehmen, ihre Verbindlichkeiten reibungslos zu begleichen, respektive ihre Forderungen unmittelbar von in- und ausländischen Konten einzuziehen. Um die Bankgeschäfte zu harmonisieren, wurden neue Standards geschaffen: Die bekanntesten dürften die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) sowie die internationale Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code) sein. Die Abschaffung des BIC im SEPA-Raum ist jedoch bereits beschlossene Sache, da die darin enthaltene Kennung der Bankfiliale bereits in der IBAN enthalten ist. Für das Lastschriftverfahren wurden zusätzlich die Mandatsreferenz (eindeutiges Kennzeichen, das ein SEPA-Lastschriftmandat beim Zahlungsempfänger identifiziert) und die Gläubigeridentifikationsnummer eingeführt. Des Weiteren dient ein innovatives XML-Dateiformat der Vereinheitlichung von Bankensoftware und deren Anbindung an ERP-Systeme.
ERP-Software caniasERP auf SEPA umgestellt
Im Finanzbuchhaltungsmodul von caniasERP werden Zahlungsbuchungen für die Eingangs- und Ausgangsrechnungen erzeugt und Zahlungsdateien generiert, die in die Bankensoftware eingelesen werden. Im Rahmen der Ablösung von bestehenden Zahlungsverfahren durch SEPA hat die IAS beispielsweise folgende Anpassungen an die neuen Vorschriften vorgenommen:
- Die Bankverbindungsdaten der IAS sowie des gesamten Kundenstamms wurden gepflegt: SWIFT-Code (BIC), IBAN, Mandatsreferenz und die eigene Gläubigeridentifikationsnummer.
- Um Überweisungen gemäß dem CCT-Format sowie Basis- (CDD) und Firmenlastschriften (CDB) ausführen zu können, wurden zusätzliche Eigenschaften hinzuprogrammiert.
- Ein neuer Funktionsbereich wurde eingeführt, um in den Stammdaten bestehende Bankverbindungen (mit Bankleitzahl und Kontonummer) auf die künftigen Pflichtfelder SWIFT-Code und IBAN zu konvertieren.
- Die implementierte Ausdruckoption erlaubt die Kommunikation der SEPA-Umstellung an Kunden und Lieferanten. Damit können sie ebenso aufgerufen werden, sich an der Bereinigung und Vervollständigung von Bankdaten zu beteiligen.
Der ERP-Anbieter hat bereits zahlreiche Kunden bei ihren SEPA-Projekten unterstützt: Die Umsetzung von neuen Anforderungen innerhalb der jeweiligen Kundensysteme wurde systematisch durchgeführt und die Benutzer in der Anwendung und den neuen SEPA-Funktionalitäten geschult.