Zusätzliche Informationen, die der Händler seinem Kunden geben möchte, müssen oberhalb des Bestell-Buttons angeordnet sein. Dazu zählen u. a. Produktbeschreibungen, Mindestlaufzeit des Vertrages, Gesamtpreis der Ware sowie Versand- und Zusatzkosten. Wichtig ist, so die IHK Saarland, dass die Bestellseiten des Onlineshops fristgerecht auf die neuen Regelungen umgestellt werden. Wird die Funktion nicht auf die Homepage eingebaut, entsteht kein Vertrag. Der Händler läuft zudem Gefahr, abgemahnt zu werden. Betroffen von der Neuregelung sind alle Shop-Betreiber, gleichgültig ob sie Waren vertreiben oder ihre Dienstleistungen anbieten.
Die Verpflichtung trifft alle Unternehmer, die mit dem Endverbraucher Verträge schließen. Lediglich beim Handel mit gewerblichen Kunden gibt es keine Änderung. Informationen zu dem neuen Bestell-Button sind auf der IHK-Homepage (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 44 einsehbar.