Für die saarländischen Unternehmen bedeutet die Entscheidung der EU-Kommission nach Schätzungen der IHK ein Entlastungsvolumen in der Größenordnung von rund 40 Mio. Euro jährlich. „Die Entscheidung war überfällig“, so IHK-Vizepräsident Philipp Groß. „Wenn die Bundesregierung den deutschen Unternehmen schon weit überdurchschnittliche Belastungen aufbürdet, muss sie auch darüber entscheiden können, wie diese Lasten verteilt werden sollen. Für die energieintensive saarländische Industrie bedeuten die durch Ökosteuern und EEG im internationalen Vergleich sehr hohen Energiepreise auch nach der Entlastung noch eine schwere Bürde und eine Verschlechterung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.“ Bundesweit geht es um ein Volumen von knapp zwei Milliarden Euro pro Jahr, mit dem die energieintensive Industrie von den hohen Energie- und Stromsteuern zumindest teilweise entlastet wird.
Volle Rechtssicherheit bis 2009
Seit dem 1. Januar 2007 konnte die Steuerbegünstigung im Rahmen des Spitzenausgleichs nicht mehr gewährt werden, da die dafür notwendige EU-Genehmigung bislang noch nicht vorlag. Die betroffenen Unternehmen erhalten nun volle Rechtssicherheit bis 2009. Die IHK geht davon aus, dass der Spitzenausgleich bis 2012 fortgeführt werden kann, da die deutsche Wirtschaft auf dem besten Wege sei, die vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen. Dies ist die Bedingung der EU für die Verlängerung der Genehmigung über 2009 hinaus.