Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildungsabschlussprüfung sind:
- die Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der
Berufsausbildungsverhältnisse bei der IHK Saarland;
- die Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung;
- die ordnungsgemäße Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheft);
- der fristgerechte Eingang der Anmeldung bei der IHK Saarland.
Die Anmeldung zur Prüfung wird auch erbeten für alle Auszubildenden, die einen Ausbildungsvertrag im Rahmen der Stufenausbildung im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich abgeschlossen haben und deren erste oder zweite Ausbildungsstufe im oben genannten Zeitraum endet. Auszubildende, die ihre Prüfung wiederholen müssen, sind erneut anzumelden, sofern sie die Wiederholungsmöglichkeit im Winter 2006/2007 wahrnehmen wollen.
Eine Übersicht über die Prüfungstermine steht auf der IHK-Homepage bereit.
Weitere Informationen:
Klaus Schmitt, Telefon 0681/9520-740, klaus.schmitt@saarland.ihk.de
Bettina Kootz, Telefon 0681/9520-746, bettina.kootz@saarland.ihk.de