Das neue Gesetzt ermöglicht bis zum 1. Dezember 2011 das Rauchen in Gaststätten, wenn
1. abgeschlossene und belüftete Nebenräume eingerichtet wurden, die baulich so wirksam abgetrennt sind, dass davon keine Gesundheitsgefahren für die Gaststättenbesucher in den Nichtraucherräumen ausgehen;
2. die Grundfläche und die Anzahl der Sitzplätze in den Raucherräumen nicht größer sind als in den Nichtraucherräumen;
3. die Einrichtung dieser Raucherräume durch bauliche Veränderungen in der Zeit vom 22. November 2007 bis einschließlich 18. November 2009 erfolgt ist.
Weitere Informationen sowie die Formulare zur Antragstellung finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr unter: http://www.saarland.de/... oder sind per Telefon unter den Telefonnummern +49 (681) 501-4618 und +49 (681) 501-4292 erhältlich.