Für die Rechtsverordnung zur Umsetzung der von Ministerpräsident Hans angekündigten Maßnahmen fordert die IHK praktikable Vorgaben, die auch juristische und organisatorische Details regeln. „Unsere Unternehmen müssen ganz genau wissen, woran sie sind und was sie konkret tun müssen. Dokumentationserfordernisse und Bürokratie sollten dabei auf ein Minimum beschränkt und die Realitäten vor Ort berücksichtigt werden“, sagt Thomé.
Keine Ungleichbehandlung
Bei der Umsetzung ist nach Ansicht der IHK sicherzustellen, dass es nicht wieder zu einer einseitigen Lastenverteilung kommt. Thomé: „Leider werden jetzt diejenigen Branchen erneut unter den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung leiden, die schon in der Vergangenheit besonders stark betroffen waren – etwa Gastronomie und Hotellerie, die Veranstaltungswirtschaft und nicht zuletzt der stationäre Einzelhandel. Ausgerechnet in der Vorweihnachtszeit sind von den Beschlüssen massive Frequenz- und Umsatzrückgänge zu erwarten. Hier brauchen wir eine faire Lösung.“
Für den Fall, dass die Politik gegen Jahresende noch schärfere Maßnahmen bis hin zu einem erneuten Lockdown beschließen sollte, appelliert der IHK-Chef, diese frühzeitig anzukündigen und der Wirtschaft ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben: „Die Unternehmen benötigen einen Vorlauf von mindestens ein bis zwei Wochen. Zudem muss ein klares Enddatum genannt und dann auch verbindlich eingehalten werden“, so Thomé. Klar sei dabei auch, dass ein Teillockdown nur in der Wirtschaft wenig Erfolg bringen würde. Thomé: „Falls es dazu kommen sollte, müssten auch alle Lebensbereiche in eine solche Maßnahme einbezogen werden“.