Die europäische Chemikalienverordnung "REACH" beschränkt sich nicht auf Chemikalien, sondern schließt alle Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse ein. Neben Produzenten und Importeuren können auch auf Anwender dieser Stoffe neue Pflichten zukommen. Bis zum 1. Dezember müssen alle Hersteller und Importeure der Europäischen Chemikalienagentur ECHA Angaben über einen zu registrierenden Stoff mit Mengenbereich sowie die eigenen Kontaktdaten übermitteln, wenn sie die Übergangsfristen von dreieinhalb bis elf Jahren (2010, 2013 oder 2018) bis zur endgültigen Registrierung des Stoffes in Anspruch nehmen wollen.
Unternehmen, die sich über Details zu REACH und den Ablauf einer Vorregistrierung informieren möchten, lädt die IHK zu ihrem "Umweltforum" am Mittwoch, 22. Oktober 2008, 16 Uhr in die IHK ein. Das Programm sowie weitere Informationen zu REACH stehen unter www.saarland.ihk.de zum Download zur Verfügung (Kennzahl: 15.5227).
Rechtzeitig klären, was noch geht ...
Am 1. Januar 2009 wird die ECHA gemäß der Verordnung die Liste aller vorregistrierten Stoffe auf ihrer Website veröffentlichen. Dieser Stichtag ist besonders für Anwender wichtig. Ist "ihr" Stoff dort nicht genannt, hat sich kein Hersteller oder Importeur gefunden, der ihn registrieren will. Der Anwender kann dann der ECHA sein Interesse an dem Stoff unter Angabe seiner Kontaktdaten und der Kontaktdaten seines derzeitigen Lieferanten mitteilen. Besser ist es, wenn Anwender ihren Lieferanten bereits frühzeitig eine schriftliche Mitteilung mit Angaben zur Verwendung des Stoffes zukommen lassen. Ein rechtzeitiger Dialog mit dem Lieferanten ist vor allem wichtig, um die längerfristige Verfügbarkeit eines Stoffes zu sichern, so die IHK.