Welche Angaben im Impressum aufzunehmen sind, regelt das Telemediengesetz, die DL-InfoV befasst sich dagegen mit Informationspflichten für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer. Nähere Informationen zu den Informationspflichten im Netz können auf den Internetseiten von IHK Saarland (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 44 und HWK Saarland (www.hwk-saarland.de) unter der Rubrik "Beratung/Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer/Downloads im Bereich Handwerksrolle" eingesehen werden.
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) :
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@easaar.saarland.de