Die IHK hält auf ihrer Homepage (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 258 eine Excel-Tabelle mit einem aktuellen "Energiesteuerberechnungsmodul" sowie ein Merkblatt mit Hinweisen für das produzierende Gewerbe zum Download bereit. Weitere Informationen zum Erstattungsverfahren finden sich auf der Internetseite der Zollverwaltung (www.zoll.de), dort stehen im Formularcenter auch die benötigten Antragsformulare zum Download bereit. Hilfestellung bei der Beantragung bietet das zuständige Hauptzollamt in Saarbrücken (Präsident-Baltz-Straße 5, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681/501-00).
Übrigens: Unternehmen des produzierenden Gewerbes können bereits bei der Strombelieferung Vergünstigungen erhalten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Erlaubnisscheins zum ermäßigten Strombezug gemäß § 9 StromStG, der ebenfalls beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden kann. Der Erlaubnisschein ist dem jeweiligen Stromlieferanten vorzulegen, auch bei einem eventuellen Versorgerwechsel.