Die IHK hält auf ihrer Homepage (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 1482 eine Excel-Tabelle mit einem aktuellen "Energiesteuerberechnungsmodul" sowie ein Merkblatt mit Hinweisen für das produzierende Gewerbe zum Download bereit. Weitere Informationen zum Erstattungsverfahren finden sich auf der Internetseite der Zollverwaltung (www.zoll.de), dort stehen im Formularcenter auch die benötigten Antragsformulare zum Download bereit. Hilfestellung bei der Beantragung bietet das zuständige Hauptzollamt in Saarbrücken (Präsident-Baltz-Straße 5, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681/501-00).
Übrigens: Das bisherige Erlaubnisscheinverfahren gemäß § 9 StromStG, mit dessen Hilfe Unternehmen des produzierenden Gewerbes bereits bei der Strombelieferung Vergünstigungen erhalten konnten, entfällt ab 1. Januar 2011. Künftig wird jedes Unternehmen zunächst den vollen Steuersatz entrichten müssen und erhält dann auf Antrag die Ermäßigung als Erstattung. Die Berechtigung zum steuerbegünstigten Strombezug muss im Erstattungsverfahren nachgewiesen werden.