Im Einzelnen richtet sich seine Kritik gegen die Bedingungen, die an die Freistellung von 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer gestellt werden. Diese Verschonung soll nur gewährt werden, wenn erstens der Erbe das Unternehmen 15 Jahre lang im Prinzip unverändert fortführt und zweitens die Lohnsumme nach Übertragung zehn Jahre lang nicht unter 70 Prozent des Status quo ante fällt. Verstöße gegen diese Bedingungen werden mit Nachversteuerungen geahndet. Schneider: "Diese Fristen stehen in einem geradezu eklatanten Gegensatz zu heutigen Erfordernissen." Um im immer schärfer werdenden internationalen Wettbewerb bestehen zu können, müssten die Unternehmen auf neue Marktgegebenheiten flexibel reagieren können. Dies schließe auch Personalanpassungen und Neuausrichtungen der Geschäftstätigkeit ein. "Die vorgesehenen Fristen liegen außerhalb realistischer und seriöser Prognosezeitspannen und machen jede Betriebsübergabe zu einem schwer kalkulierbaren Vorhaben." Schneider schlägt deshalb vor, die Zeiträume zu verkürzen und auf fünf Jahre zu vereinheitlichen.
Des Weiteren plädiert Schneider für niedrigere Tarife in der Erbschaftsteuer. Die vorgeschlagenen Sätze führten zu einer deutlich höheren Erbschaftsteuer, weil deren Bemessungsgrundlage steigt. Grund dafür ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Betriebs- und Immobilienvermögen mit Kapitalvermögen. "Soll – wie von der Bundesregierung versprochen - das Aufkommen von derzeit vier Milliarden Euro konstant bleiben, muss sie die Steuersätze senken."
Kritisch sieht Schneider, der auch Vorsitzender des Saarländischen Kontrollrates und Vizepräsident der Vereinigung der saarländischen Unternehmensverbände (VSU) ist, die zu erwartenden Bürokratiekosten. "Der Gesetzentwurf ist kompliziert, bürokratielastig und streitanfällig. Sollte er Gesetz werden, steigen die Bürokratie- und Verwaltungskosten der Unternehmen deutlich an."