Mit Nachdruck hat sich die IHK-Organisation in den vergangenen drei Jahren für die Wiedereinführung der im April 2007 abgeschafften Regelung eingesetzt. Seit diesem Zeitpunkt mussten Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit bereits nach sechs Tagen einlegen; längere Reisen waren dadurch fast nur noch bei Einsatz eines zweiten Fahrers möglich. Die dadurch verursachten Kostensteigerungen waren allerdings von den Kunden nie akzeptiert worden. Die Neuregelung, die nun am 4. Juni in Kraft tritt, bedeutet im Wesentlichen eine Rückkehr zum Stand vor Einführung der einheitlichen EU-Sozialvorschriften. Allerdings ist sie ab 2014 auch an einige einschränkende Bedingungen geknüpft. Im Einzelnen sieht die Neuregelung vor:
- die wöchentliche Ruhezeit darf nach spätestens zwölf Tagen eingelegt werden, wenn die Busreise ins europäische Ausland geht, dort mindestens 24 Stunden andauert und es sich nur um eine einzige Reise handelt
- ab dem 1. Januar 2014 gilt die 12-Tage-Regelung nur dann, wenn die eingesetzten Busse mit einem digitalen Tacho ausgestattet sind
- zusätzlich müssen ab diesem Datum bei Nachtfahrten (22 bis 6 Uhr) zwei Fahrer im Bus sein. Ansonsten ist eine Fahrtunterbrechung bereits nach drei Stunden (vorher 4,5) Stunden fällig.
Den vollständigen Text der geänderten Verordnung finden Sie auf der Homepage der IHK Saarland (Kennzahl: 17.6630).