Antragsberechtigt sind Unternehmen, die mautpflichtige Fahrzeuge einsetzen. "Bei der Fülle der förderfähigen Maßnahmen ist fast für jedes Unternehmen etwas dabei", so der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Hermann Götzinger. Die Zuschüsse betragen bis zu 33.000 Euro je Unternehmen und werden unter anderem gewährt für Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssysteme. Förderfähig sind aber auch Aufwendungen für die Aus- und Weiterbildung, angefangen von der beruflichen Erstausbildung bis zu den Schulungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Hier sind Zuschüsse bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten möglich.
Das Bundesamt für den Güterkraftverkehr (BAG) rechnet in den ersten Tagen der Antragsfrist mit einer erheblichen Anzahl an Anträgen. Erfahrungsgemäß senden sehr viele Unternehmen ihre Anträge per Telefax. In der Zentrale des BAG stehen aber nur begrenzte Kapazitäten für Faxgeräte bereit. Die IHK empfiehlt daher, Anträge per Fax über die Außenstellen des BAG einzureichen. Die Außenstelle Saarland ist unter der Faxnummer 0681/ 96702-90 zu erreichen.
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2012 endet am 28. Februar, für Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bereits am 15. Januar 2012.
Weitere Informationen:
Alle Details zum Verfahren sowie die Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) unter www.bag.bund.de ; Telefon-Hotline: 0221/ 5776-2699; info.foerderprogramme@bag.bund.de .
Die Außenstelle des BAG in Saarbrücken erreichen Sie unter Telefon 0681/ 96702-0.
Ansprechpartner bei der IHK Saarland: Michael Arnold, Telefon 0681/ 9520-810, michael.arnold@saarland.ihk.de