Antragsberechtigt sind Unternehmen, die mautpflichtige Fahrzeuge einsetzen. "Bei der Fülle der förderfähigen Maßnahmen ist fast für jedes Unternehmen etwas dabei", so der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Hermann Götzinger. Die Zuschüsse betragen bis zu 25.000 Euro je Unternehmen und werden unter anderem gewährt für Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssysteme. Förderfähig sind aber auch Aufwendungen für die Aus- und Weiterbildung, angefangen von der beruflichen Erstausbildung bis zu den Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Hier sind Zuschüsse bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten möglich. Insgesamt stehen dem Gewerbe durch die Programme De-minimis sowie Aus- und Weiterbildung in dieser Förderperiode 380 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Bundesamt für den Güterkraftverkehr (BAG) rechnet in den ersten Tagen der Antragsfrist mit einer erheblichen Anzahl an Anträgen. Die Anträge können über ein Internet-Portal elektronisch versendet werden, aber auch die Zusendung per Fax oder Post ist weiterhin möglich. Die Anträge stehen seit Montag online.
Weitere Informationen:
Alle Details zum Verfahren sowie die Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) unter www.bag.bund.de ; Telefon-Hotline: 0221/ 5776-2699; info.foerderprogramme@bag.bund.de . Die Außenstelle des BAG in Saarbrücken erreichen Sie unter Telefon 0681/ 96702-0.
Ansprechpartner bei der IHK Saarland: Michael Arnold, Telefon 0681/ 9520-810, michael.arnold@saarland.ihk.de