Allerdings, so Heike Cloß, Justiziarin der IHK Saarland, ist eine kostenpflichtige Lizenz erforderlich, wenn es sich um eine Veranstaltung zu gewerblichen Zwecken handelt. Als kommerziell gilt eine Veranstaltung dann, wenn dafür Eintritt verlangt wird, ein ausdrücklicher Verzehrzwang besteht oder Sponsoren eingebunden sind. Auch ein indirekter Eintritt, etwa über Aufschläge auf Essen und Getränke ist untersagt. Im Zweifelsfall kann die FIFA angefragt werden.
Fußball-WM: FIFA erlaubt nichtkommerzielles public-viewing ohne Lizenz
Allerdings, so Heike Cloß, Justiziarin der IHK Saarland, ist eine kostenpflichtige Lizenz erforderlich, wenn es sich um eine Veranstaltung zu gewerblichen Zwecken handelt. Als kommerziell gilt eine Veranstaltung dann, wenn dafür Eintritt verlangt wird, ein ausdrücklicher Verzehrzwang besteht oder Sponsoren eingebunden sind. Auch ein indirekter Eintritt, etwa über Aufschläge auf Essen und Getränke ist untersagt. Im Zweifelsfall kann die FIFA angefragt werden.