Mit dem am 1. Oktober 2023 in Kraft getretenen Border Adjustment Mechanism CBAM verfolgt die EU das Ziel, der kostengetriebenen Verlagerung von Produktionsstätten in Drittländer mit niedrig ausgeprägten Umwelt- und Klimaschutzregelungen entgegenzuwirken. Von den neuen Regelungen betroffen sind Unternehmen, die in der Produktion besonders energieintensive Warengruppen aus Drittländern importieren. Die schrittweise Einführung bringt in der Übergangsphase quartalsweise Berichtspflichten mit sich. Ab 2026 ist der den Erwerb von CBAM-Zertifikaten vorgesehen, die den Mengen der bei der Produktion im Drittland verursachten CO2-Emissionen entsprechen.
Die IHKs weisen jedoch darauf hin, dass schon ab Juli 2024 die von der europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Standardwerte nur noch eingeschränkt genutzt werden dürfen. In der Folge müssen 80 Prozent der im CBAM-Bericht zu hinterlegenden Angaben auf der Basis von Informationen gemacht werden, die von Lieferanten eingefordert werden müssen. Viele Unternehmen stehen hier jedoch vor demselben Problem: Die Lieferanten sind mit den Anfragen überfordert. Der Bürokratieaufwand belastet die Unternehmen zusätzlich. Die neue Plattform der IHKs bietet hier Unterstützung.