Bei der noch ausstehenden Konkretisierung des Saarländischen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (SEEWärmeG) appelliert die IHK an die Landesregierung, gewerblich genutzte Gebäude nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes mit einzubeziehen. Ansonsten würden sich Wettbewerbsnachteile für die saarländische Wirtschaft ergeben.
Im Übrigen setzt die IHK weiter darauf, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene - gerade auch mit Blick auf den hierzulande hohen Anteil energieintensiver Produktionen - für eine Energiepolitik einsetzt, die die Balance zwischen den Zielen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit wahrt.