Positiv ist aus Sicht der IHK auch, dass die Neuverschuldung der Länderhaushalte bis 2020 auf Null zurückgefahren werden muss. Dies werde im Saarland ebenso wie in anderen Bundesländern nicht ohne zusätzliche Anstrengungen möglich sein. Erforderlich sei insbesondere eine weitere Konsolidierung der öffentlichen Haushalte über die Ausgabenseite, und hier vor allem im konsumtiven Bereich. Um den Konsolidierungskurs auch von der Einnahmenseite her zu stützen, müsse das Land zudem konsequent am eingeschlagenen Kurs der Standortaufwertung festhalten, um die Wirtschafts- und Steuerkraft des Landes weiter zu stärken.
Mit Blick auf die Aufnahme einer Schuldenbremse in die saarländische Landesverfassung appelliert die IHK an alle im Landtag vertretenen Parteien, den Weg für die notwendige Verfassungsänderung im Interesse des Landes und der künftigen Generationen frei zu machen.