Die IHK unterstützt den Vorschlag, bei zehnjähriger Fortführung eines Unternehmens die Erbschaftsteuer stufenweise abzuschmelzen. Diese Regelung dürfe aber nicht nur für so genanntes produktives Betriebsvermögen gelten, sondern müsse auch das Verwaltungsvermögen mindestens bis zu Hälfte mit einbeziehen. Bei kürzeren Fortführungszeiten mit einer fünf- oder siebenjährigen Veräußerungssperre wäre eine anteilige Besteuerung des Betriebsvermögens bis maximal 15 Prozent sachgerecht.
Gerade in der aktuellen Wirtschaftslage sei jede unnötige Knebelung und Verunsicherung der mittelständischen Unternehmen durch den Staat zu vermeiden, so Giersch. Der Mittelstand als größter Arbeitgeber und Anbieter von Ausbildungsplätzen brauche Planungssicherheit. Gerade für diese Unternehmen stelle jedoch die Erbschaftsteuer eine große Belastung dar - nicht nur wegen der aufzubringenden Mittel, sondern auch durch die geplanten bürokratischen Regelungen.