Kritisch äußerte sich Schneider vor allem zu der vorgesehenen Abschmelzregel. Danach werden 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer freigestellt, wenn der Erbe während einer Frist von 15 Jahren keine Entnahmen aus dem Betrieb über den laufenden Gewinn hinaus tätigt. "Das ist ein viel zu langer Zeitraum. Damit wird den Unternehmen der Spielraum für betriebswirtschaftlich erforderliche Umstrukturierungen genommen, die unter den verschärften Wettbewerbsbedingungen der Globalisierung notwendiger denn je sind."
Nicht minder problematisch sieht Schneider die Lohnsummenbedingung, die zusätzlich zu der 15-Jahres-Frist eingehalten werden muss. "Wenn die Lohnsumme zehn Jahre nach dem Erbfall 70 Prozent ihrer Höhe vor der Betriebsübergabe nicht unterschreiten darf, dann werden Modernisierungen verhindert." Die Unternehmen kämen dadurch in die absurde Lage, Produktivitätsfortschritte, die im Zuge des technischen Fortschritts eigentlich möglich wären, nur eingeschränkt nutzen zu können. Gegenüber anderen Unternehmen, für die diese Bedingung nicht gilt, bedeute dies ein klarer Wettbewerbsnachteil. Die Lohnsummenbedingung dürfte so eher Arbeitsplätze vernichten als erhalten.
Unter dem Strich – so Schneider – werden die Eckpunkte zur Erbschaftsteuerreform nicht den Anforderungen gerecht, damit Unternehmen sich in der globalisierten Welt behaupten können. Die kommenden parlamentarischen Beratungen sollten deshalb für weitgehende Korrekturen genutzt werden. Hilfreich könne da auch ein Blick über die Landesgrenzen sein. In Österreich etwa falle die Erbschaftsteuer demnächst ganz weg, nachdem Luxemburg, Schweden und die Schweiz diesen Weg bereits gegangen sind.