Nachbesserungsbedarf sieht Giersch auch bei Rentnern. "Es gibt zahlreiche Rentner, die sich zu ihrem Altersruhegeld noch etwas hinzuverdienen wollen. Wie Praktikanten, die sich in keinem klassischen Arbeitsverhältnis befinden, sollten auch sie vom Mindestlohn ausgenommen werden."
Grundsätzlich positiv wertete Giersch, dass die Bundesregierung jetzt doch noch Langzeitarbeitslose für eine Einarbeitungszeit von einem halben Jahr vom Mindestlohn ausnehmen will. "Das ist ein deutlicher Fortschritt. Denn Langzeitarbeitslose verfügen oftmals nur über eine geringe berufliche Qualifikation. Durch die Möglichkeit, zu Beginn der Beschäftigung vom Mindestlohn nach unten abzuweichen, bleiben ihre Arbeitsmarktchancen gewahrt", so Giersch. Wir sind aber sehr im Zweifel, ob der vorgesehene Zeitraum von einem halben Jahr dazu ausreicht. Gegebenenfalls muss auch hier noch einmal nachgebessert werden.