Der Wettbewerb um den neuen Markt bietet etablierten Verkehrsunternehmen, darunter auch kleinen und mittelständischen Busunternehmen, ebenso ihre Chancen wie jungen Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Fernbuslinie ist, dass die Haltestellen mindestens 50 km auseinander liegen und zwischen diesen Haltestellen kein Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit von unter einer Stunde betrieben wird. Das Gesetz tritt zum 1.1.2013 in Kraft.