Der Gesetzentwurf basiert auf den Prinzipien Eigeninitiative, Selbstorganisation und Eigenverantwortung. Er beherzigt damit die wesentlichen Faktoren, die erfüllt sein müssen, damit BIDs erfolgreich arbeiten können. Das zeigen die Pilotprojekte in Hamburg und Hessen, wo bereits BID-Gesetze in Kraft sind.
Die IHK weist ausdrücklich darauf hin, dass durch dieses Gesetz keine Kommune, kein Stadtteil und auch kein Gewerbeverein verpflichtet wird, ein BID zu gründen. Die IHK rät allerdings Eigentümern und Gewerbetreibenden in jenen Kommunen, in denen sich Handlungsbedarf zur Aufwertung des Quartiers aufgestaut hat und aufgrund mangelnder Finanzierung nicht abgearbeitet werden konnte, die Gründung eines BIDs ins Auge zu fassen.