Der Rechtsanspruch auf Anerkennung oder Teilanerkennung ausländischer Abschlüsse verbessere zudem die Chancen, Menschen, die zugewandert sind, eingehend über passende Weiterbildungsmöglichkeiten zu beraten und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten, gerade auch mit Blick auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes, weiter zu verbessern.
Beides - Transparenz schaffen und Qualifikationen fördern - sei eine klassische Aufgabe der Kammern, die gemäß Gesetz ja hier auch zusätzliche Verantwortung übernehmen sollen. Eingehende Vorbereitungen seien sowohl bei den IHKs als auch bei den HWKs bereits angelaufen. "Wir werden uns der neuen Aufgabe mit großem Engagement stellen und die Chancen für unser Land bestmöglich nutzen" so Giersch.
Für eine erfolgreiche Umsetzung komme es jetzt darauf an, dass der Bund möglichst rasch die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür schafft, dass die ambitionierten Zeitvorgaben für die Antragsbearbeitung eingehalten werden können. "Bei der Bearbeitung der Anträge muss das Prinzip Qualität vor Schnelligkeit gelten. Wir begrüßen daher die vorgesehene Aussetzung der dreimonatigen Bearbeitungsfrist im ersten Jahr", so Brenner.