Geschäfte künftig nur noch über eigene Niederlassung?
So werde eine grundsätzlich vernünftige nationale Vorschrift zu einer neuen Wettbewerbsbarriere im EU-Binnenmarkt. Diese Regelung gelte zwar für französische und ausländische Unternehmen gleichermaßen. Nach dem Ausstieg des letzten deutschen Versicherers aus diesem Geschäft haben deutsche Bauunternehmen aber de facto deutliche Wettbewerbsnachteile. Wollen sie in Frankreich Aufträge ausführen, bleibt ihnen nur ein gangbarer Weg: Sie müssen eines der wenigen französischen Versicherungsunternehmen finden, die auch deutsche Kunden bedienen. Freilich machen diese zur Bedingung, dass der Versicherungsnehmer über eine eigene Niederlassung in Frankreich verfügt - oder diese extra gründet. Gross: "Dieser Weg mag für größere deutsche Bauunternehmen mit regelmäßigen Aufträgen in Frankreich noch gangbar sein - für kleine und mittlere Unternehmen des Baugewerbes und des Bauhandwerks stellt diese Vorgehensweise jedoch eine fast unüberwindliche Hürde dar."
IHK: Grenzübergreifende Kooperation der Versicherer könnte helfen
Die IHK appelliert daher an die mit der Bauaufsicht in Frankreich betrauten Behörden sowie die Versicherungswirtschaft beiderseits der Grenzen, gemeinsam zu tragfähigen Lösungen zu kommen. "Sollten die französischen Behörden die Anerkennung der in Deutschland üblichen Gewährleistung weiterhin verweigern, könnte eine kooperative Lösung deutscher und französischer Versicherungen helfen - etwa mit einem eigenen Fond zur Absicherung des Ausfallrisikos", so Gross.