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IHK: Versicherungspflicht für Bauleistungen in Frankreich benachteiligt saarländische Anbieter

(PresseBox) (Saarbrücken, )
Mit dem Rückzug des letzten deutschen Versicherers aus dem Bauhaftpflicht-Geschäft in Frankreich ist der dortige Markt für Bauleistungen für deutsche Mittelständler quasi verriegelt. Darauf macht die IHK Saarland aufmerksam. In Frankreich besteht für die Ausführung von Bauleistungen an privaten und gewerblichen Bauten generell die Pflicht zum Abschluss einer Gewährleistungs-Haftpflichtversicherung ("garantie décennale"). Diese deckt die Haftung des Bauunternehmens für Schäden innerhalb der ersten zehn Jahre ab. Deutsche Mittelständler, die in Frankreich aktiv werden möchten, müssen also eine solche Versicherung abschließen. Sie können sich laut IHK bei französischen Versicherungsunternehmen aber in der Regel nicht versichern; denn diese bestehen bei deutschen Kunden meist auf einer eigenen Niederlassung in Frankreich. Und nun habe auch noch das letzte deutsche Versicherungsunternehmen sein Angebot einer "garantie décennale" eingestellt - mit negativen Folgen insbesondere für die kleineren und mittleren Unternehmen. "Im Ergebnis ist das ein Rückfall in die Zeit vor dem europäischen Binnenmarkt", so Philipp Gross, Vizepräsident der IHK Saarland und Geschäftsführer der Peter Gross GmbH & Co. KG in St. Ingbert. Dem Grundgedanken des Binnenmarktes wird eklatant widersprochen."

Geschäfte künftig nur noch über eigene Niederlassung?

So werde eine grundsätzlich vernünftige nationale Vorschrift zu einer neuen Wettbewerbsbarriere im EU-Binnenmarkt. Diese Regelung gelte zwar für französische und ausländische Unternehmen gleichermaßen. Nach dem Ausstieg des letzten deutschen Versicherers aus diesem Geschäft haben deutsche Bauunternehmen aber de facto deutliche Wettbewerbsnachteile. Wollen sie in Frankreich Aufträge ausführen, bleibt ihnen nur ein gangbarer Weg: Sie müssen eines der wenigen französischen Versicherungsunternehmen finden, die auch deutsche Kunden bedienen. Freilich machen diese zur Bedingung, dass der Versicherungsnehmer über eine eigene Niederlassung in Frankreich verfügt - oder diese extra gründet. Gross: "Dieser Weg mag für größere deutsche Bauunternehmen mit regelmäßigen Aufträgen in Frankreich noch gangbar sein - für kleine und mittlere Unternehmen des Baugewerbes und des Bauhandwerks stellt diese Vorgehensweise jedoch eine fast unüberwindliche Hürde dar."

IHK: Grenzübergreifende Kooperation der Versicherer könnte helfen

Die IHK appelliert daher an die mit der Bauaufsicht in Frankreich betrauten Behörden sowie die Versicherungswirtschaft beiderseits der Grenzen, gemeinsam zu tragfähigen Lösungen zu kommen. "Sollten die französischen Behörden die Anerkennung der in Deutschland üblichen Gewährleistung weiterhin verweigern, könnte eine kooperative Lösung deutscher und französischer Versicherungen helfen - etwa mit einem eigenen Fond zur Absicherung des Ausfallrisikos", so Gross.
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