Die IHK empfiehlt, solche Formularschreiben vor Rücksendung sorgfältig zu prüfen und - insbesondere das Kleingedruckte - aufmerksam zu lesen. In vielen Fällen komme es leider nach wie vor zu Zahlungen oder Unterschriftsleistungen auf rechnungsähnlich aufgemachten Angebotsformularen. Betroffenen Unternehmen empfiehlt die IHK, die Überweisung bei der eigenen Bank zu stornieren. Ist dies nicht mehr möglich (spätestens nach zwei Wochen), kann der Vertrag per Einschreiben wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. In diesem Zusammenhang kann auch vorsorglich eine Kündigung des Vertrages ausgesprochen werden. Gleichzeitig sollte der dubiose Anbieter unter Fristsetzung aufgefordert werden, den bereits geleisteten Beitrag zurück zu erstatten.
Ein Infoblatt mit näheren Informationen steht auf der Homepage der IHK Saarland (www.saarland.ihk.de) unter der Rubrik "Recht & Fairplay" - "Allgemeine Rechtsfragen" zum Download zur Verfügung.