IHK-Justiziarin Heike Cloß: "In vielen Fällen kommt es leider nach wie vor zu Zahlungen oder Unterschriftsleistungen auf rechnungsähnlich aufgemachten Angebotsformularen. Je nach Zeitablauf empfiehlt es sich, die Überweisung bei der eigenen Bank zu stornieren. Ist dies nicht mehr möglich (spätestens nach zwei Wochen), kann der Vertrag per Einschreiben wegen arglistiger Täuschung angefochten werden". Es sollte auch vorsorglich eine Kündigung des Vertrages ausgesprochen werden. Zugleich sollte die Firma unter Fristsetzung aufgefordert werden, den geleisteten Beitrag wieder zurück zu erstatten, so die IHK. Weitere Informationen enthält das Infoblatt Adressbuchschwindel R09, das unter der Kennzahl 43 auf der Homepage der IHK unter www.saarland.ihk.de, eingesehen werden kann.
IHK warnt vor Adressbuchschwindel
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IHK-Justiziarin Heike Cloß: "In vielen Fällen kommt es leider nach wie vor zu Zahlungen oder Unterschriftsleistungen auf rechnungsähnlich aufgemachten Angebotsformularen. Je nach Zeitablauf empfiehlt es sich, die Überweisung bei der eigenen Bank zu stornieren. Ist dies nicht mehr möglich (spätestens nach zwei Wochen), kann der Vertrag per Einschreiben wegen arglistiger Täuschung angefochten werden". Es sollte auch vorsorglich eine Kündigung des Vertrages ausgesprochen werden. Zugleich sollte die Firma unter Fristsetzung aufgefordert werden, den geleisteten Beitrag wieder zurück zu erstatten, so die IHK. Weitere Informationen enthält das Infoblatt Adressbuchschwindel R09, das unter der Kennzahl 43 auf der Homepage der IHK unter www.saarland.ihk.de, eingesehen werden kann.