Die IHK rät: Bei allen Schreiben, die einen kostenpflichten Eintrag in eine Veröffentlichung beinhalten - auch bei amtlich aussehenden - ist Vorsicht geboten. Wurden Unterschriften geleistet, so sollte schnellstmöglich eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erfolgen.
Besonders dreist: Betrüger warnen vor Betrügern
Besonders dreist sind laut IHK-Justiziarin Heike Cloß Anschreiben für Gewerbe, Industrie- und Handelsveröffentlichungen, die derzeit im Saarland kursieren. In dem Brief findet sich der folgende Warnhinweis: "In letzter Zeit versuchen mehrfach private Anbieter mit amtlich aussehenden Rechnungen Kosten für eine Eintragung in eine privates Register oder eine Datei zu erlangen. Es wird daher eindringlich darauf hingewiesen, dass Abrechnungen des Registergerichts für Handelsregistereintragungen und deren Veröffentlichungen über uns erfolgen". Heike Cloß: "Der Clou ist, dass es sich bei dem Absender des Schreibens gerade um einen solchen dubiosen privaten Anbieter handelt, vor dem doch scheinbar gewarnt wird. So wird ganz gezielt der Eindruck erweckt, es handele sich um eine Mitteilung des Registergerichtes, das mittlerweile ähnliche Warnhinweise auf seine offiziellen Schriftstücke druckt".