Wurde bereits unterschrieben, so sollte schnellstmöglich eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ausgesprochen und vorsorglich auch immer der abgeschlossene Vertrag zum schnellstmöglich Zeitpunkt gekündigt werden.
Mehr Hilfestellung gibt die IHK mit dem Infoblatt R09 „Achtung: Adressbuchschwindel“ auf www.saarland.ihk.de (Kennzahl 43).