Die IHK rät Betrieben, die ein solches Schreiben erhalten haben, es auf keinen Fall zu unterschreiben und zurück zu faxen. Haben Unternehmer dies bereits getan und werden im Weiteren auf Zahlung in Anspruch genommen, sollte der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Ein entsprechendes Muster stellt die IHK mit dem Infoblatt R09 auf http://www.saarland.ihk.de zur Verfügung.
Kontakt für Rückfragen: Sabine Lorscheider, Mail: sabine.lorscheider@saarland.ihk.de, Tel: 0681/9520-601