Die IHK rät, solche Anzeigen mit großer Vorsicht zu behandeln. „Da die Täter vorgeben, ein im Ausland registriertes Unternehmen zu vertreten, lohnt sich eine gezielte Recherche im Internet und ein Abgleich der in den E-Mails angegebenen Kontaktdaten mit der Webseite des Unternehmens“, sagt Oliver Groll, IHK-Geschäftsführer für den Geschäftsbereich International. Es seien auch Fälle bekannt, in denen die Täter auch vor der Übersendung gefälschter Ausweisdokumente nicht zurückschreckten, um ihre Opfer zu täuschen.
Die IHK hat gemeinsam mit einem von dieser Betrugsmasche betroffenen saarländischen Zeitungsverlage den Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e.V. (BVDA) über die Betrugsmasche informiert. Die gute Zusammenarbeit mit den Auslandshandelskammern (AHK) habe dazu beitragen, den Schwindel frühzeitig zu bemerken.