Nachbesserungsbedarf sieht die IHK insbesondere bei der "Besonderen Ausgleichsregelung" für stromkosten- und außenhandelsintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Von der Umlage entlastet werden müssten künftig nicht nur die Betriebe, die in den "Branchenlisten" enthalten sind, sondern auch jene Unternehmen, die vergleichbare Kriterien erfüllen. Giersch: "Für diese Fälle muss aus unserer Sicht noch eine Härteklausel vorgesehen werden. Darüber hinaus sollte es bei dem Schwellenwert der Stromkostenintensität von 14 Prozent bleiben. Für die Saarwirtschaft ist es zum Beispiel wichtig, dass Oberflächenveredler und Schmieden auch künftig entlastet werden können."
Industriestandort Saarland weiter unter Druck
IHK für Nachbesserungen beim Energiekompromiss
Nachbesserungsbedarf sieht die IHK insbesondere bei der "Besonderen Ausgleichsregelung" für stromkosten- und außenhandelsintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Von der Umlage entlastet werden müssten künftig nicht nur die Betriebe, die in den "Branchenlisten" enthalten sind, sondern auch jene Unternehmen, die vergleichbare Kriterien erfüllen. Giersch: "Für diese Fälle muss aus unserer Sicht noch eine Härteklausel vorgesehen werden. Darüber hinaus sollte es bei dem Schwellenwert der Stromkostenintensität von 14 Prozent bleiben. Für die Saarwirtschaft ist es zum Beispiel wichtig, dass Oberflächenveredler und Schmieden auch künftig entlastet werden können."