Das Ziel, jedem Jugendlichen, der ausbildungswillig und –fähig ist, eine Ausbildungschance zu bieten, sei auch in diesem Jahr wieder erreichbar. Die IHK habe eine Zehn-Punkte-Agenda aufgestellt, die sie zurzeit mit viel Engagement abarbeite. Das Herzstück der Kampagne sei erneut das ‚Klinkenputzen’. „Wir werden“, so Giersch, „mehr als 4.000 Unternehmen besuchen, die bislang noch nie ausgebildet haben und dort im persönlichen Gespräch für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen werben.“
In den ersten Monaten dieses Jahres sei es bereits gelungen, 136 neue Ausbildungsbetriebe zu gewinnen – Unternehmen, die erstmals oder nach längerer Zeit wieder ausbilden. Sie stellten zusammen 172 neue Ausbildungsplätze. Insgesamt enthalte die IHK-Ausbildungsplatzbörse derzeit rund 500 freie Angebote.
Die persönliche Ansprache der Unternehmen sei zwar zeitintensiv – der Erfolg der vergangenen Jahre belege aber eindrucksvoll, dass die Mühe lohne. Giersch: „Nur durch die persönliche Ansprache der Unternehmen war es möglich, in den letzten beiden Jahren rund 1.000 Betriebe zusätzlich für die Ausbildung zu gewinnen. Und nur so konnte es gelingen, die Zahl der Ausbildungsverträge im IHK-Bereich um rund acht Prozent gegenüber 2003, dem letzten Jahr vor dem Ausbildungspakt, zu steigern.“
Verändertes Meldeverhalten
Abweichungen zwischen dem Zahlenbild der IHK und den Daten der Arbeitsagenturen lassen sich aus Sicht der IHK im Wesentlichen aus einem geänderten Meldeverhalten der Unternehmen aber auch der Bewerber erklären.
Immer mehr Betriebe meldeten ihre Stellenangebote – trotz Aufforderung der Kammern – nicht den Arbeitsagenturen, weil sie auf direktem Wege z. B. über Initiativbewerbungen, die Internetbörsen der Kammern oder über Praktika in ausreichender Zahl geeignete Bewerber finden.
Demgegenüber steige der Anteil der Jugendlichen, die über die Arbeitsagenturen eine Ausbildungsstelle suchten – auch deshalb, weil die Arbeitsagenturen in den Schulen verstärkt für ihre Vermittlungsdienste werben. Hinzu komme, dass in der Statistik zusätzliche Personengruppen als Bewerber erfasst würden – Jugendliche etwa, die in Bedarfsgemeinschaften leben.