"Die Unternehmen können etwa Zuschüsse für Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssysteme sowie für Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Förderfähig sind aber auch Aufwendungen für die Erstausbildung oder für Schulungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz", so der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Hermann Götzinger. Die Anträge können ab sofort beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Förderanträge für alle Maßnahmen im laufenden Jahr müssen bis spätesten 15. Mai eingereicht sein.
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zur Antragstellung sowie die entsprechenden Merkblätter und Formulare gibt es auf den Internetseiten des BAG (www.bag.bund.de). Zusätzlich hat das BAG unter der Telefonnummer 0221/5776-2699 eine Hotline eingerichtet. Ansprechpartner in der IHK Saarland ist Michael Arnold, Telefon 0681/9520-810, michael.arnold@saarland.ihk.de.