"Jedes Unternehmen ist gut beraten, sich frühzeitig über die neuen Pflichten zu informieren", so IHK-Justiziarin Heike Cloß. Dies gelte auch für Informationspflichten aus dem Fernabsatzrecht (insbesondere im Internethandel), dem Telemediengesetz (Impressum), der Preisangabenverordnung sowie dem Handelsgesetzbuch.
Die IHK Saarland informiert hierzu in ihrem Merkblatt "Informationspflichten für grenzüberschreitende Dienstleistungsempfänger" (R59). Dieses steht auf der Homepage der IHK Saarland (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 44 zum Download zur Verfügung.