In der Vergangenheit ist es vielfach zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gekommen, weil Gerichte Widerrufsbelehrungen nach dem bisher vom Ministerium bereit gestellten Muster für unwirksam erklärt hatten. Das aktuelle Formular erfüllt nun sämtliche Informationspflichten und sorgt für Rechtssicherheit bei den betroffenen Unternehmen - in erster Linie Online-Händler, Katalogversender und Direktvertriebler. Die IHK Saarland empfiehlt, nur die aktuelle Fassung der Widerrufsbelehrung zu verwenden und so teure Abmahnungen zu vermeiden.
Die neue Muster-Widerrufsbelehrung steht unter http://www.bmj.de/bgbinfovo zum Download bereit. Ansprechpartnerin in der IHK ist Heike Cloß.