Die Pflicht gilt für Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern und tritt mit einer Übergangsfrist von neun Monaten in Kraft. Bei Online- und Versandhändlern gelten alle Lager und Versandflächen für Elektrogeräte als „Verkaufsfläche“. Kleinere Geräte, deren äußere Abmessungen maximal 25 Zentimeter beträgt – etwa Handys, Haartrockner oder Toaster – kann der Kunde unabhängig vom Neukauf abgeben, weshalb sie auch als 0:1-Rücknahme bezeichnet wird.
Die sogenannte 1:1 Rücknahmepflicht besagt, dass beim Kauf eines Neugeräts ein vergleichbares Altgerät direkt im Laden oder in unmittelbarer Nähe zurückgegeben werden darf. Diese Pflicht gilt für alle Gerätegrößen, also auch mit größeren Abmessungen als 25 Zentimeter. Viele Händler haben eine solche „alt gegen neu“-Annahme schon zuvor freiwillig angeboten.