Die neue Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt. Derartige Anlagen finden sich beispielsweise in Fitnessstudios oder Hotels. Nicht unter die Verpflichtung fallen damit z. B. Handwaschbecken in der Toilette eines Restaurants. Ausgenommen sind auch Anlagen, die keinen Bezug zur eigentlichen gewerblichen Tätigkeit haben, wie beispielsweise Duschen für Mitarbeiter in einer Autowerkstatt. Die Untersuchung muss durch ein akkreditiertes und vom jeweiligen Bundesland gelistetes Labor durchgeführt werden.
Die IHK empfiehlt allen Unternehmen zu prüfen, ob bei ihnen vorhandene Anlagen unter die Neuregelung fallen. Im Zweifel sollte Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufgenommen werden. Mit Inkrafttreten der Änderung der Trinkwasserverordnung besteht außerdem eine Anzeigepflicht für Großanlagen zur Trinkwasserwärmung; alle Inhaber einer solchen Anlage müssen den Bestand dem Gesundheitsamt anzeigen.
Ausführliche Informationen und ein Merkblatt zum Thema Trinkwasserverordnung und Legionellen finden sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit unter:
http://www.bmg.bund.de/...
Eine Liste der im Saarland zugelassenen Labore hat das saarländische Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz im Internet veröffentlicht: http://www.saarland.de/...