Die IHK hatte daraufhin Gastronomie- und Handelsunternehmen zu den potenziellen Auswirkungen einer Verschärfung der Registrierungspflichten befragt. Darin äußerten die Betriebe ihre Sorge vor mehr Bürokratie und zusätzlichen finanziellen Belastungen. Nicht mehr, sondern weniger Bürokratie müsse das Gebot der Stunde lauten, so der übereinstimmende Tenor der Unternehmer.
Um zu gewährleisten, dass Verpackungen am Dualen System beteiligt werden, müssen Unternehmen, die Waren verpacken, im Verpackungsregister eingetragen sein. Ausgenommen davon waren bisher sogenannte Serviceverpackungen, die erst dort mit Ware befüllt werden, wo sie an den Verbraucher abgegeben werden. Unternehmen im Endkundengeschäft, die Serviceverpackungen verwenden, konnten diese aus dem Verpackungsgesetz resultierenden Pflichten bislang auf den Lieferanten der Verpackung abwälzen. Nach dem Gesetzentwurf soll nun eine Registrierungspflicht auch für die Nutzung von Serviceverpackungen gelten.
Erleichterungen für Serviceverpackungen beibehalten
Die IHK weist darauf hin, dass viele Gastronomen seit Beginn der Corona-Krise auf Lieferservice und Take away umgestellt haben. Etliche von ihnen nutzen erstmals Tragetaschen, Coffee-to-go-Becher oder Imbiss-Einweggeschirr, um ihren Kunden auch während der Phase des Teil-Lockdowns einen zusätzlichen Service anbieten und einen Teil des ursprünglichen Umsatzes noch retten zu können. Meier: „Das Gesetz kommt angesichts der ohnehin schon schwierigen Lage der Betriebe zur Unzeit.“ Doch nicht nur der Zeitpunkt ist aus Sicht der IHK als kritisch anzusehen, sondern auch die Breitenwirkung. „Es ist völlig unverhältnismäßig, dass sich künftig jede Imbissbude im Register eintragen und gegebenenfalls sogar selbst einen Lizenzierungsvertrag mit einem Dualen System abschließen muss. Wir appellieren daher an die Politik, an den bisherigen Erleichterungen für Serviceverpackungen festzuhalten“, so Meier.
Kritisch sieht die IHK zudem die geplante Verpflichtung zur Einführung von Mehrweg-Geschirr. Sie träfe alle Cafés und Restaurants, die Speisen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen. Eine derartige Regel würde den finanziellen Aufwand für die Branche zusätzlich erhöhen. Darüber hinaus ist die ökologische Vorteilhaftigkeit unter Betrachtung des gesamten Produktlebenszyklus nicht zweifelsfrei erwiesen. Die IHK spricht sich stattdessen dafür aus, in einem ersten Schritt finanzielle Anreize für die Einführung von Mehrwegverpackungen zu bieten und diese zu evaluieren, bevor Unternehmen per Gesetz zu derartigen Maßnahmen verpflichtet werden.