"Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten und der Schutz von Nichtrauchern sind uns wichtige Anliegen, die wir uneingeschränkt unterstützen", betonen die Hauptgeschäftsführer Joachim Malter, Volker Giersch und Georg Brenner. "Ein Schutzbedürfnis liegt aber nicht vor, wenn eine Gaststätte gar kein Personal beschäftigt oder wenn Personal mit Tabakrauch nicht in Verbindung kommt, weil es einen abgeschlossenen Raucherraum gibt, in dem die Angestellten nicht bedienen." Solange Rauchen nicht grundsätzlich verboten sei, müsse es auch in Gaststätten erlaubt bleiben, wenn dadurch weder Gäste noch Beschäftigte unfreiwillig beeinträchtigt oder geschädigt werden. Der jetzt geplante Eingriff sei gesundheitspolitisch nicht zu begründen; er entspringe vielmehr der Einstellung, die Politik müsse die Bürger bevormunden, damit sie sich "richtig" verhalten. Völlig inakzeptabel und ein Verstoß gegen jeden Vertrauensschutz sei es, wenn Investitionen, die im Vertrauen auf das bisherige Gesetz vorgenommen wurden, durch die Neuregelung ganz oder teilweise entwertet würden.
"Ein Gesetz ohne Ausnahmen führt dazu," so die Spitzenverbände der Wirtschaft, "dass nun viele saarländische Gastronomiebetriebe, die sich - teilweise mit Investitionen von mehr als 10.000 Euro - gesetzeskonform auch auf den rauchenden Teil ihrer Kundschaft eingestellt haben, diese Kunden verlieren und in ihrer Existenz bedroht werden. Das ist ein übermäßiger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, der weder erforderlich, noch verhältnismäßig ist. Der Landesgesetzgeber sollte zeigen, dass er die Existenzsorgen der Wirtinnen und Wirte ernst nimmt."